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Kommunikation & Social Media

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Messengerdienste

Risiken bei der Nutzung von WeChat im Unternehmen

WhatsApp, Threema, Telegram – die Liste der geläufigen Messengerdienste ist lang. Auch WeChat gehört dazu und gilt als multifunktional. Doch was kann die App aus China und warum sind hier die Anforderungen an den Datenschutz absolut unzureichend?
Adem AY, Unsplash
Lesedauer 2 Minuten

Was ist WeChat???

WeChat wurde vom chinesischen Internetkonzern Tencent Holding Ltd. in China entwickelt und bietet neben der Messenger-, also Nachrichtenfunktion, auch noch eine Live- und eine Gruppenchat-Funktion sowie einen eigenen Social-Media-Bereich „Moments“. Des weiteren wird die Zahl der zu verarbeitenden Daten durch die Nutzung von Facebook-Connect, Google-Connect und Game-Center unüberschaubar.

Was ist das Problem bei der Nutzung von WeChat?

Durch die zahlreichen Funktionen über den Messenger hinaus ist der Schutz der personenbezogenen Daten nicht mehr zu gewährleisten. Die Risiken bezüglich des Datenschutzes bei der Nutzung im Unternehmen sind kaum tragbar, auch die notwendigen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung zum Drittlandtransfer werden nicht eingehalten.

So erklärt das Unternehmen in seiner Datenschutzerklärung zwar, dass die Daten nicht nur in Singapur und Hongkong, sondern im Rahmen von Support und Engineering auch an anderen Standorten weltweit verarbeitet werden – wo genau, erfährt der Nutzer jedoch nicht. Auch Quelloffenheit, ein Zeichen für die Transparenz einer Applikation, wird von WeChat abgelehnt. Auch um die Betroffenenrechte zu gewährleisten, wäre die Offenheit der App-Anbieter vonnöten, es ist jedoch keine Kooperation zu erwarten.

Außerdem werden die Chats nicht, wie zum Beispiel bei WhatsApp, Ende-zu-Ende-verschlüsselt, sondern lediglich zwischen den WeChat Servern und den Nutzern. Durch die Möglichkeit einer unbefugten Einsicht durch Dritte ist der Schutz der personenbezogenen Daten gefährdet.

Bekannt sind auch Vorwürfe wegen Datenschutzverstößen, weil Daten ungeschützt an Dritte weitergegeben werden und spätestens beim Einsatz von Facebook oder Google Connect ist nicht mehr nachzuvollziehen, welche Benutzerdaten abgegriffen und weitergegeben sowie -verarbeitet werden. Zudem ist nicht auszuschließen, dass die Informationen und Daten an staatliche und rechtliche Institutionen oder Strafverfolgungsinstanzen weitergegeben werden – eine vorhergehende Information über die Weitergabe der Daten darf nicht erwartet werden.

Als weiterer Faktor, der gegen eine Nutzung im Unternehmen spricht, ist die Haftung anzuführen. Es kann nämlich sein, dass nicht nur WeChat, sondern auch das Unternehmen als Verantwortlicher im Sinne des Artikel 26 der DSGVO herangezogen wird, wodurch die Handlungen von WeChat dem Unternehmen anzurechnen sind.

Welche Daten werden bei der regulären Registrierung abgefragt? 

Wer sich bei WeChat registrieren will, muss neben der E-Mail-Adresse auch Name, Apple-ID (bei Apple-Geräten), IP-Adresse, Region, Facebook-Konto und das Datum der Registrierung zur Verarbeitung eingeben. Damit das Programm automatisch ebenfalls bei WeChat registrierte Kontakte finden kann, soll der Zugriff auf die eigene Kontaktliste erlaubt werden – was zur effektiven Nutzung sicherlich Sinn macht. Doch werden alle Kontaktdaten nicht nur abgefragt, sondern auf Server in China hochgeladen – ganz gleich ob ein WeChat Konto hinterlegt ist oder nicht. Diese Art der Datenverarbeitung gilt als Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, doch ist eine Abfrage der Kontakte zum Zweck der Zustimmung in die Verarbeitung bei WeChat kaum umsetzbar.

Darf WeChat im Unternehmen zur Kommunikation genutzt werden?

Der unkontrollierte Datenfluß nach China spricht eindeutig gegen eine Nutzung von WeChat im Unternehmen. Auch Privatpersonen sollten sich genau überlegen, ob die Nutzung dieser Messenger-Alternative sinnvoll ist.

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Unser Experte

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George Pinon
George-Anthony Pinon ist Datenschutzbeauftragter, Autor und Berater. Nach 11-jähriger Berufserfahrung im Elektronikbereich und als Produktionsleiter unterstützt er seit 2021 als Datenschutzbeauftragter die PRO-DSGVO.