Rechte der betroffenen Person
Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
Das Auskunftsrecht ist ein zentraler Bestandteil zum Schutz der personenbezogenen Daten. Nur wenn die betroffene Person tatsächlich Kenntnis davon hat, wer welche Daten und zu welchem Zweck von ihr besitzt, kann sie ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung vollumfänglich ausüben und sich ggf. schützen.
Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
Personenbezogene Daten, die fehlerhaft sind, muss der Verantwortliche korrigieren, sofern der Betroffene dies verlangt. Des Weiteren sind unvollständige personenbezogene Daten zu komplementieren.
Recht auf Löschung bzw. „Recht auf Vergessenwerden“ (Art. 17 DSGVO)
Der Betroffene kann verlangen, dass sowohl der Verantwortliche als auch weitere Datenempfänger, seine personenbezogenen Daten löschen. Ein solcher Anspruch muss jedoch nur unter gewissen Voraussetzungen umgesetzt werden, beispielsweise, wenn die Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind oder die Verarbeitung unrechtmäßig erfolgt. Sind die Daten allerdings weiterhin erforderlich, z.B. aufgrund steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen, gilt der Anspruch auf Löschung nicht.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die betroffene Person die Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Dies gilt etwa, wenn die Richtigkeit der Daten bestritten wird. Folglich muss der Verantwortliche für die Dauer einer Überprüfung die Datenverarbeitung einschränken.
Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
Gemäß Artikel 21 steht den betroffenen Personen das Recht zu, gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten „…aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben“56, jederzeit Widerspruch einzulegen. Dabei besteht das Widerspruchsrecht allerding nur bei Verarbeitungen, die zur Erfüllung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder zur Ausübung öffentlicher Gewalt vorgenommen werden, sowie gegen Verarbeitungen im berechtigten Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten. Eine weitere Verarbeitung trotz Widerspruchs ist nur zulässig bei Rechtsansprüchen oder schutzwürdigen Gründen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen. Somit sind im Rahmen eines Widerspruchs die Gründe der betroffenen Person anzugeben und bei der Entscheidung hat eine spezifische Interessenabwägung zu erfolgen.
1 Dieser Effekt wird durch hohe Wechselkosten oder andere Wechselbarrieren erreicht. Für den Kunden ist ein Anbieterwechsel unwirtschaftlich oder zu aufwendig, deshalb bleibt er an seinen bisherigen Anbieter gebunden.
Unsere Leistungsübersicht
PRO-DSGVO Basic
Geeignet für kleine Unternehmen und Organisationen-
Datenschutzmanagement Software PRODSGVO guide
-
250 MB Cloudspeicher für Ihre Dokumentationen
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Zugang zu DSGVO Dossier und Infomailing
PRO-DSGVO Standard
Geeignet für mittelgroße Unternehmen und Organisationen-
Bereitstellung eines externen Datenschutzbeauftragten
-
Datenschutzmanagement Software PRODSGVO guide
-
250 MB Cloudspeicher für Ihre Dokumentationen
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Erstellung der Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung und des Impressums für Webseite und Social Media Account
-
Zugang zu DSGVO Dossier und Infomailing
PRO-DSGVO Pro
Geeignet für große Unternehmen und Organisationen-
Bereitstellung eines externen Datenschutzbeauftragten
-
Datenschutzmanagement Software PRODSGVO guide
-
500 MB Cloudspeicher für Ihre Dokumentationen
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Erstellung der Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung und des Impressums, DOI Manager, Cookie Banner für Webseite und Social Media Account
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Master-Account*
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Individuelle Beratungszeit von 3 Stunden/Jahr
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Zugang zu DSGVO Dossier und Infomailing
*PRO-DSGVO Master-Account
Der PRO-DSGVO Master-Account ermöglicht es unseren Kunden innerhalb der Datenschutzsoftware die Rechte des Mutterkonzerns weiter zu vererben. Dies bedeutet, dass alle erstellten Dokumentationen vom Mutterkonzern übernommen werden können und Kunden die Möglichkeit haben, die Dokumentationen individuell auf die Tochtergesellschaften anzupassen.
Für das PRO-DSGVO Basic und Standard Paket ist der Master-Account zusätzlich erhältlich. Sprechen Sie uns einfach in einem persönlichen Beratungsgespräch darauf an und profitieren von den Vorteilen.
Wann brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?
Wenn Sie mindestens eine der vier Fragen mit „ja“ beantwortet haben, ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten dringend zu empfehlen.
Sind in Ihrem Unternehmen min. 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt?
Besteht die Kerntätigkeit Ihres Unternehmens aus der Durchführung von Verarbeitungstätigkeiten, die eine umfangreiche und regelmäßige Überwachung von betroffenen Personen erforderlich macht? Beispielsweise eine systematische Videoüberwachung oder GPS-Tracking?
Besteht die Kerntätigkeit Ihres Unternehmens aus der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten? Dies beinhaltet beispielsweise die Verarbeitung von Gesundheitsdaten oder Angaben über die rassische, ethnische Herkunft.
Ist Ihr Unternehmen in einem Geschäftsfeld tätig, das der Datenerhebung und Datenübermittlung an Dritte unterliegt oder für Zwecke der Markt- und Meinungsforschung?