Externer Datenschutz-beauftragter
Wenn es um die Frage nach einem Datenschutzbeauftragten geht, herrscht häufig die Annahme, dass die Benennung eines DSB den Unternehmen freiwillig obliegen würde. Dies ist jedoch ein Trugschluss, denn der Gesetzgeber hat klar geregelt, unter welchen Voraussetzungen eine Benennungspflicht für einen Datenschutzbeauftragten besteht. Wir beraten Sie gerne und stellen Ihnen unsere zertifizierten Experten vor.
Unsere TÜV-zertifizierten Datenschutzbeauftragten sind für Sie da.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt ab einer gewissen Unternehmensgröße oder unter bestimmten Voraussetzungen die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor. Ob es sich dabei um einen internen oder externen DSB handelt, ist zunächst einmal jedem Unternehmen selbst überlassen. In den allermeisten Fällen empfiehlt sich jedoch ein externer Datenschutzbeauftragter, der von einem Unternehmen als externer Dienstleister für den betrieblichen Datenschutz benannt wird. Damit liegt im Vergleich zum internen DSB kein innerbetriebliches Mitarbeiterverhältnis vor, sondern ein normales Dienstleistungsverhältnis.
Welche weiteren Vorteile ein externer Datenschutzbeauftragter mit sich bringt, lesen Sie weiter unten.
Aufgaben unseres externen Datenschutzbeauftragten
- fungiert als Schnittstelle zwischen Ihrem Unternehmen, den Aufsichtsbehörden und den betroffenen Personen
- tritt als Berater des Verantwortlichen oder Auftragverarbeiters auf
- dient als Kontrollorgan innerhalb des Unternehmens zur Überwachung und Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung, sowie weiterer Datenschutzvorschriften
- Prüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (ToMs)
- Erstellung einer Risikoanlyse, dem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und eines Löschkonzeptes
- falls erforderlich, Unterstützung und Beratung bei einer Datenschutzfolgenabschätzung
- Schulung von Mitarbeitern
Ihre Vorteile auf einen Blick
Kein Kündigungsschutz
Interne Datenschutzbeauftragte genießen grundsätzlich Kündigungsschutz. Den Vertrag mit uns als externen Dienstleister können Sie fristgerecht kündigen.
Haftung
Bei Schadensfällen unterliegen unsere Datenschutzbeauftragten einem geeigneten Versicherungsschutz. Interne Datenschutzbeauftragte haften hingegen nur mit einer beschränkten Arbeitnehmerhaftung.
Kein Interessenkonflikt
Unser externer Datenschutzbeauftragter ist neutral gegenüber den Verantwortlichen und Mitarbeitern.
IT-Kenntnisse
Über die Datenschutz-Expertise hinaus besitzen unsere Spezialisten die notwendigen IT-Kenntnisse, um die rechtlichen Vorgaben technisch umzusetzen.
Vielseitigkeit
Durch langjährige Erfahrungen aus unterschiedlichsten Branchen und Unternehmensgrößen sorgt unser Team für spezielle Datenschutz-Lösungen.
Transparente und planbare Kostenstruktur
Mit festgelegten Preisen kommt es zu keinerlei bösen Überraschungen und klarer Planungssicherheit für Ihr Unternehmen.
Kompetenz
Die Datenschutzbeauftragten und Anwälte von PRO-DSGVO sind TÜV-zertifiziert und verfügen über die nötige Fachkunde im Bereich Datenschutz. Durch regelmäßige Seminare und Weiterbildungen sind sie darüber hinaus stets auf dem neuesten Stand.
Wann brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?
Wenn Sie mindestens eine der fünf Fragen mit „ja“ beantworten kannst, ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben.
- Sind in Ihrem Unternehmen min. 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt?
- Besteht die Kerntätigkeit Ihres Unternehmens aus der Durchführung von Verarbeitungstätigkeiten, die eine umfangreiche und regelmäßige Überwachung von betroffenen Personen erforderlich macht? Beispielsweise eine systematische Videoüberwachung oder GPS-Tracking?
- Besteht die Kerntätigkeit Ihres Unternehmens aus der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten? Dies beinhaltet beispielsweise die Verarbeitung von Gesundheitsdaten oder Angaben über die rassische, ethnische Herkunft.
- Ist Ihr Unternehmen in einem Geschäftsfeld tätig, das der Datenerhebung und Datenübermittlung an Dritte unterliegt oder für Zwecke der Markt- und Meinungsforschung?
- Bedarf es in Ihrem Unternehmen aufgrund der Datenverarbeitung einer Datenschutzfolgenabschätzung?
Sie haben noch Fragen? Dann sprechen Sie uns gerne an.
Wir freuen uns, in einem unverbindlichen Erstgespräch Ihre Bedürfnisse und Ansprüche an den Datenschutz auszuloten.
Gemeinsam besprechen wir, wie unsere Datenschutzsoftware PRO-DSGVO Guide, die Inanspruchnahme unserer externen Datenschutzbeauftragten oder unsere Datenschutz-Tools Ihre individuellen Ansprüche an den Datenschutz abdecken.
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