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Externer Datenschutz-beauftragter

Wenn es um die Frage nach einem Datenschutzbeauftragten geht, herrscht häufig die Annahme, dass die Benennung eines DSB den Unternehmen freiwillig obliegen würde. Dies ist jedoch ein Trugschluss, denn der Gesetzgeber hat klar geregelt, unter welchen Voraussetzungen eine Benennungspflicht für einen Datenschutzbeauftragten besteht. Wir beraten Sie gerne und stellen Ihnen unsere zertifizierten Experten vor.

Unsere TÜV-zertifizierten Datenschutz­beauftragten sind für Sie da.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt ab einer gewissen Unternehmensgröße oder unter bestimmten Voraussetzungen die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor. Ob es sich dabei um einen internen oder externen DSB handelt, ist zunächst einmal jedem Unternehmen selbst überlassen. In den allermeisten Fällen empfiehlt sich jedoch ein externer Datenschutzbeauftragter, der von einem Unternehmen als externer Dienstleister für den betrieblichen Datenschutz benannt wird. Damit liegt im Vergleich zum internen DSB kein innerbetriebliches Mitarbeiterverhältnis vor, sondern ein normales Dienstleistungsverhältnis. 

Welche weiteren Vorteile ein externer Datenschutzbeauftragter mit sich bringt, lesen Sie weiter unten.

Aufgaben unseres externen Datenschutz­beauftragten

Ihre Vorteile auf einen Blick

Kein Kündigungsschutz

Interne Datenschutzbeauftragte genießen grundsätzlich Kündigungsschutz. Den Vertrag mit uns als externen Dienstleister können Sie fristgerecht kündigen.

Haftung

Bei Schadensfällen unterliegen unsere Datenschutzbeauftragten einem geeigneten Versicherungsschutz. Interne Datenschutzbeauftragte haften hingegen nur mit einer beschränkten Arbeitnehmerhaftung.

Kein Interessenkonflikt

Unser externer Datenschutzbeauftragter ist neutral gegenüber den Verantwortlichen und Mitarbeitern.


IT-Kenntnisse

Über die Datenschutz-Expertise hinaus besitzen unsere Spezialisten die notwendigen IT-Kenntnisse, um die rechtlichen Vorgaben technisch umzusetzen.

Vielseitigkeit

Durch langjährige Erfahrungen aus unterschiedlichsten Branchen und Unternehmensgrößen sorgt unser Team für spezielle Datenschutz-Lösungen.

Transparente und planbare Kostenstruktur

Mit festgelegten Preisen kommt es zu keinerlei bösen Überraschungen und klarer Planungssicherheit für Ihr Unternehmen.

Kompetenz

Die Datenschutzbeauftragten und Anwälte von PRO-DSGVO sind TÜV-zertifiziert und verfügen über die nötige Fachkunde im Bereich Datenschutz. Durch regelmäßige Seminare und Weiterbildungen sind sie darüber hinaus stets auf dem neuesten Stand.

Wann brauche ich einen Datenschutz­beauftragten?

Wenn Sie mindestens eine der fünf Fragen mit „ja“ beantworten kannst, ist die Bestellung eines  Datenschutzbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben.

Sie haben noch Fragen? Dann sprechen Sie uns gerne an.

Wir freuen uns, in einem unverbindlichen Erstgespräch Ihre Bedürfnisse und Ansprüche an den Datenschutz auszuloten.

Gemeinsam besprechen wir, wie unsere Datenschutzsoftware PRO-DSGVO Guide, die Inanspruchnahme unserer externen Datenschutzbeauftragten oder unsere Datenschutz-Tools Ihre individuellen Ansprüche an den Datenschutz abdecken.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder vereinbaren Sie direkt einen Termin in unserem Online-Kalender.

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