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IT-Anwendungen

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Wichtige Datenschutzvorgaben bei der Videoüberwachung im Kassen- und Thekenbereich

Bislang wurde davon ausgegangen, dass die Straftatverhinderung als rechtliche Grundlage eine Videoüberwachung im Bereich des Kassen- und Thekenbereichs rechtfertigt. Der Einsatz einer Videoüberwachung wäre somit als datenschutzkonform unbedenklich einzustufen gewesen. Dies wird inzwischen von der Datenschutzaufsichtsbehörde anders gesehen!
Peggy Marco, Pixabay
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Aktuell unterstützen wir mehrere Kunden bei der Bearbeitung von Anfragen der Aufsichtsbehörden, die zu Stellungnahmen hinsichtlich der installierten Videoüberwachung aufgefordert haben. 

Bei intensiven Gesprächen mit den Datenschutzbehörden wurde deutlich, dass eine Videoüberwachung im Kassen- und Thekenbereich, mit der auch die Beschäftigten aufgezeichnet werden, nicht zulässig ist. 

Die Fortführung der Videoaufzeichnung ist aus Sicht der Behörde nunmehr ausschließlich unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • die Beschäftigten, bzw. das Umfeld, in dem sich die Beschäftigten bewegen, werden nur verpixelt oder geschwärzt aufgezeichnet
  • die Aufzeichnung ist grundsätzlich deaktiviert und kann nur durch Auslösen eines Notfall-, bzw. Alarmknopfes durch einen Beschäftigten gestartet werden
  • entsprechende Hinweisschilder sind installiert

Wenn das optische Unkenntlichmachen der Beschäftigten mit den im Einsatz befindlichen Kameras nicht möglich ist und auch das Installieren eines Alarmknopfes keine Option darstellt, müssen die Kameras umgehend entfernt oder schnellstmöglich durch eine entsprechende technische Alternative ersetzt werden. 

Achtung: Es ist verboten, die Kamera lediglich zu deaktivieren oder sie durch eine Attrappe zu ersetzen. 

In unserem Dossier zum Thema „Videoüberwachung“ finden Sie ausführliche Informationen rund um dieses brisante Thema, auch die DSK (Datenschutzkonferenz) unterstützt mit einer Orientierungshilfe

Unser Experte

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Eberhard Fiedler
Seit mehr als 20 Jahren leitet Eberhard Fiedler eine erfolgreiche Internet- und Projektmanagement-Agentur in Wuppertal. Seine Expertise erstreckt sich über die Konzeption und Entwicklung digitaler Anwendungen, Shopsysteme und Datensicherheit in Unternehmen und für die Erstellung fälschungssicherer Dokumente und Zertifkate.