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IT-Anwendungen

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Künstliche Intelligenz im Einsatz – datenschutzrechtliche Fragestellungen

Künstliche Intelligenz ist aus dem digitalen Alltag nicht mehr wegzudenken. Häufig werden wir mit ihr konfrontiert, manches mal auch ohne uns dessen bewusst zu sein. Wie aber beim Einsatz künstlicher Intelligenz im Unternehmen hinsichtlich des Datenschutzes verfahren?
Solen Feyissa, Unsplash
Lesedauer 2 Minuten

Der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) wirft eine Vielzahl von datenschutzrechtlichen Fragestellungen auf, die aufgrund der Fähigkeit von KI-Systemen, große Mengen an Daten zu verarbeiten und aus diesen zu lernen, besonders komplex sind. Hierbei ist es entscheidend, dass der Datenschutz von Anfang an in die Entwicklung und Implementierung von KI-Anwendungen integriert wird, um die Privatsphäre der Nutzer zu schützen und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

1. Datenschutzgrundsätze bei der KI-Nutzung

Der Datenschutz bei KI-Anwendungen sollte sich an den grundlegenden Prinzipien der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) orientieren. Dazu gehören:

Datenminimierung: KI-Systeme sollten nur so viele Daten verarbeiten, wie unbedingt notwendig. Übermäßige Datensammlungen, die über den eigentlichen Zweck der KI-Anwendung hinausgehen, sind zu vermeiden.

Transparenz: Nutzer müssen darüber informiert werden, wie ihre Daten von KI-Anwendungen verwendet werden. Dies umfasst Informationen über den Zweck der Datenverarbeitung, die Art der gesammelten Daten und die Logik hinter der Datenverarbeitung.

Zweckbindung: Daten, die für KI-Anwendungen erhoben werden, dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke verwendet werden. Eine spätere Verwendung der Daten für andere Zwecke ist ohne eine erneute Zustimmung der betroffenen Person nicht zulässig.

2. Herausforderungen beim KI-Einsatz

Einige der größten Herausforderungen im Datenschutz bei der Nutzung von KI betreffen die folgenden Punkte:

Automatisierte Entscheidungsfindung: Artikel 22 der DSGVO regelt, dass Entscheidungen, die rechtlich oder ähnlich signifikant sind, nicht ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhen dürfen. Nutzer sollten das Recht haben, eine Überprüfung dieser Entscheidungen durch einen Menschen zu fordern.

Bias und Diskriminierung: KI-Systeme können Vorurteile widerspiegeln, die in den Trainingsdaten vorhanden sind. Um Diskriminierung zu vermeiden, muss eine sorgfältige Überprüfung und gegebenenfalls eine Anpassung der verwendeten Algorithmen und Daten erfolgen.

Sicherheit von Daten: KI-Systeme, insbesondere solche, die in der Cloud betrieben werden, können Ziel von Cyberangriffen sein. Umfassende Sicherheitsmaßnahmen sind erforderlich, um Datenlecks oder Missbrauch zu verhindern.

3. Datenschutzkonforme KI-Gestaltung

Um KI datenschutzkonform zu gestalten, können Unternehmen folgende Maßnahmen ergreifen:

Datenschutz durch Technikgestaltung (Privacy by Design): Datenschutzmechanismen sollten bereits bei der Entwicklung von KI-Systemen integriert werden.

Datenschutz-Folgenabschätzung: Für KI-Projekte, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellen, sollte vor Beginn eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden.

Schulung und Bewusstsein: Mitarbeiter, die mit KI-Systemen arbeiten, sollten in Bezug auf Datenschutz geschult werden, um ein Bewusstsein für die Risiken und die notwendigen Schutzmaßnahmen zu schaffen.

Fazit

Der Datenschutz ist eine grundlegende Anforderung beim Einsatz von KI. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre KI-Systeme die Privatsphäre der Nutzer respektieren und die rechtlichen Rahmenbedingungen einhalten. Durch proaktive Maßnahmen können Risiken minimiert und das Vertrauen der Nutzer in diese Technologien gestärkt werden.

Unser Experte

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Miriam Grothe
Miriam Grothe ist als Chefredakteurin für den PRO-DSGVO Blog verantwortlich und kann dabei u.a. auf ihre langjährige Erfahrung als Chefredakteuring für das Gastgewerbe-Magazins zurückgreifen. In den letzten zehn Jahren konnte sie umfangreiche Einblicke in die Bedürfnisse zahlreicher Betriebe bekommen.