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DSGVO Mini-Reform geplant: Datenschutz bleibt sowohl Pflicht als auch strategischer Vorteil für Systemgastronomen

Die EU beabsichtigt, die Datenschutz-Grundverordnung zu ändern und die Anforderungen an die Dokumentation für Unternehmen zu erleichtern. Der Ursprung dieser Reform liegt im „Omnibus IV“-Paket der Europäischen Kommission, das am 21. Mai 2025 veröffentlicht wurde. Auf den ersten Blick mag dies für Systemgastronomen eine Entlastung darstellen. Doch viele Unternehmen verarbeiten weiterhin sensible Daten oder setzen verstärkt auf KI-Technologien – was eine besonders präzise Handhabung des Datenschutzes erfordert.
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Lesedauer 3 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Die geplante Reform sieht vor, die Schwelle für die Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) von derzeit 250 auf 750 Mitarbeitende anzuheben und dafür eine neue Unternehmenskategorie einzuführen: die „Small Mid-Cap Enterprises” (SMC). Diese Unternehmen, die zwischen klassischen KMU und großen Unternehmen liegen, sollen künftig von bestimmten Vorteilen profitieren, die bisher nur KMU vorbehalten waren – aber nur, wenn keine risikobehaftete Verarbeitung personenbezogener Daten vorliegt. Was risikobehaftet ist, soll klarer definiert werden. Doch gerade im Alltag der Hospitality-Branche bleibt dieser Begriff oft relevant – insbesondere, wenn Gesundheitsdaten oder KI-Systeme ins Spiel kommen. Wer jetzt sein Datenschutzmanagement stärkt und das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) konsequent führt, schafft Klarheit, Effizienz und Vertrauen – intern wie extern. So wird Datenschutz nicht zur Pflicht, sondern zum Wettbewerbsvorteil in einem zunehmend datengetriebenen Markt.

Was ist das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)?

Das VVT stellt eine geordnete Übersicht aller Prozesse dar, in denen personenbezogene Daten im Unternehmen verarbeitet werden. Es beschreibt, welche Daten (wie z.B. Kundenzahlungsdaten oder Mitarbeiterinformationen) verarbeitet werden, zu welchem Zweck, auf welcher rechtlichen Grundlage, wer Zugang hat und wie lange sie aufbewahrt werden.

Welche Datenschutzthemen sind in der Systemgastronomie relevant?

Auch mit der bevorstehenden DSGVO-Reform bleiben viele digitale Prozesse in der Systemgastronomie datenschutzrechtlich von Bedeutung, besonders in Bereichen, in denen sensible oder personenbezogene Daten verarbeitet werden.

  • Videoüberwachung in öffentlichen Bereichen:
    Kameras zur Verhinderung von Diebstählen oder zur Sicherheit von Waren und Personal sind weit verbreitet. Der Einsatz dieser Technologien ist jedoch nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Eine dokumentierte Interessenabwägung, ein klarer Zweck und transparente Informationen gegenüber den betroffenen Personen sind unerlässlich. Eine sorgfältige Dokumentation zeugt von Verantwortungsbewusstsein und schützt vor rechtlichen Auseinandersetzungen oder Prüfungen.
  • GPS-Tracking für Lieferdienste:
    Da Geodaten als besonders sensibel gelten, ist der Einsatz von GPS-Tracking-Systemen, etwa zur Routenoptimierung oder Diebstahlsicherung, nur mit transparenter Handhabung und datenschutzkonformen Prozessen zulässig. Wer dies offen kommuniziert, stärkt das Vertrauen bei Mitarbeitern und Kunden.
  • Allergiemanagement und personalisierte Menüs:
    Daten über Allergien oder besondere Ernährungsgewohnheiten zählen zu besonders schützenswerten Informationen. Es sind klar definierte Prozesse notwendig, um festzulegen, welche Daten erhoben werden, wer Zugang hat und wie lange diese gespeichert bleiben. Solche gut strukturierten Abläufe gewährleisten nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, sondern schaffen auch Vertrauen bei den Gästen.
  • Mitarbeiterverwaltung und Hygienekontrollen:
    Digitale Tools wie Zeiterfassungs- und Schulungssysteme gehören heute zum Standard. Hier ist Datenschutz nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern eine Voraussetzung für eine moderne und vertrauensvolle Personalführung, insbesondere in größeren oder standardisierten Betrieben.
  • Kassen-, Bestellsysteme und KI-Technologien:
    Auch wenn keine individuellen Kundenprofile erstellt werden, sammeln viele Systeme Informationen zu Nutzungsverhalten, Vorlieben oder Zahlungsmustern. Datenschutz bildet die Grundlage für digitale Innovationen, ohne das Vertrauen der Gäste zu gefährden.

Was bedeutet das für die Praxis?

Wenn sensible oder risikobehaftete Daten verarbeitet werden, bleibt das Führen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) eine Pflicht. Ein mit Hilfe von Software (z.B. PRO-DSGVO Guide) gepflegtes VVT ist jedoch nicht nur eine regulatorische Notwendigkeit. Es bietet auch strategische Vorteile:

  • Effizienz in den Prozessen: Klare und strukturierte Abläufe sparen Zeit, minimieren Fehlerquellen und erleichtern die Einarbeitung sowie das Controlling.
  • Vertrauen und Wettbewerbsvorteil: Transparenz im Umgang mit Daten wird von Kunden und Mitarbeitenden gleichermaßen geschätzt.
  • Markenprofilierung: Besonders bei innovativen digitalen Services wird Datenschutz zunehmend zu einem sichtbaren Qualitätsmerkmal.

Fazit: Datenschutz als Bestandteil moderner Gastfreundschaft

Die geplanten Änderungen der DSGVO sollen für Erleichterung sorgen, doch viele Gastronomiebetriebe nutzen bereits digitale Systeme, die personenbezogene Daten verarbeiten. Daher sind sie weiterhin verpflichtet, diese Daten datenschutzkonform zu behandeln. Eine klare Struktur und eine rechtssichere Dokumentation gemäß DSGVO zeigen, dass Datenschutz nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch Teil eines professionellen und zukunftsfähigen Betriebsmodells ist.

Deshalb gilt weiterhin:
Wer sich über seine Datenschutzpflichten im Klaren sein möchte – vor allem im Umgang mit Gesundheitsdaten, KI-Anwendungen oder automatisierten Prozessen – kommt an fundierter Beratung und geeigneter Software nicht vorbei.

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Unser Experte

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Matti Fiedler
Matti Fiedler ist TÜV-zertifizierter Nachhaltigkeitsmanager und Datenschutzbeauftragter. Er begleitet Unternehmen beim Aufbau ihrer Datenschutz- und Nachhaltigkeitsmanagement-Systeme und unterstützt bei komplexen regulatorischen Anforderungen. Neben seiner Arbeit absolviert Matti sein Masterstudium in Wirtschaftsinformatik und weiß daher um die Bedeutung des Datenmanagements in Unternehmen.