Auftragsdaten-verarbeitung
Als Auftragsdatenverarbeitung wird die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung sogenannter personenbezogener Daten durch einen Dienstleister im Auftrag des Verantwortlichen genannt bezeichnet.
Dossier Auftragsdatenverarbeitung
- Beiträge
- Whitepaper (für Bestandskunden)
- KP 1 DSK „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten –Art. 30 DS-GVO“ (PDF)
- KP 12 DSK „Datenschutzbeauftragte bei Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern“ (PDF)
- KP 13 DSK „Auftragsverarbeitung, Art. 28 DS-GVO“ (PDF)
- KP 16 DSK „Gemeinsam für dieVerarbeitung Verantwortliche, Art. 26 DS-GVO“ (PDF)
- KP 17 DSK „Besondere Kategorien personenbezogener Daten“ (PDF)
- KP 18 DSK „Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen“ (PDF)
- Hinweise zumVerzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Art. 30 DS-GVO (PDF)
- Downloads (für Bestandskunden)
Auftragsverarbeiter und Verantwortlicher
Lesedauer 4 Minuten Der „Verantwortliche“ und der „Auftragsverarbeiter“ stellen die zentralen Rollen im Datenschutzrecht dar. Durch sie wird festgelegt, wen die datenschutzrechtlichen Pflichten hinsichtlich einer bestimmten Datenverarbeitung treffen. Der folgende Beitrag erläutert, auf welche Weise diese Rollen vergeben werden und welche Folgen dies hat.
Mit welchen Dienstleistern muss man Verträge zur Auftragsverarbeitung schließen?
Lesedauer 2 Minuten Das Datenschutzrecht erlaubt es eigentlich nur dann, Daten an andere Stellen zu übermitteln, wenn die betroffene Person vorher um Erlaubnis gefragt wurde und eingewilligt hat oder das Gesetz es erlaubt und die Person benachrichtigt wird – oder wenn es sich um Auftragsverarbeitung handelt.