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Personaldaten

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Neue Ausnahmen zur Impfstatus-Abfrage durch Arbeitgeber

Natürlich wollen Arbeitgeber wissen, ob ihre Angestellten geimpft sind oder nicht. Daher beschäftigt die Impf-Auskunftspflicht weiterhin die Gemüter und Klarheit wird es für Arbeitgeber wohl nur in Häppchen geben. Auch deshalb fordert Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger zeitnah von der Politik einen Impfgipfel.
Mat Napo, Unsplash
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Bis es soweit ist, bleibt die Abfrage des Impfstatus der Mitarbeiter ein aus Datenschutz-Sicht heikles Thema. Nun wurde eine Erweiterung der Ausnahmen, die den Arbeitgeber zu einer Abfrage berechtigen, bekannt gegeben:

 

Der Impfstatus darf nun auch abgefragt werden, wenn Beschäftigte einen Anspruch auf Lohnersatz gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. 

Ausführliche Informationen finden Sie über folgende Links:

Beschluss der Datenschutzkonferenz vom 19. Oktober 2021

Impfstatus-Abfrage durch den Vorgesetzten – ja oder nein?

Unser Experte

Eberhard Fiedler
Eberhard Fiedler
Seit mehr als 20 Jahren leitet Eberhard Fiedler eine erfolgreiche Internet- und Projektmanagement-Agentur in Wuppertal. Seine Expertise erstreckt sich über die Konzeption und Entwicklung digitaler Anwendungen, Shopsysteme und Datensicherheit in Unternehmen und für die Erstellung fälschungssicherer Dokumente und Zertifkate.