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Bis es soweit ist, bleibt die Abfrage des Impfstatus der Mitarbeiter ein aus Datenschutz-Sicht heikles Thema. Nun wurde eine Erweiterung der Ausnahmen, die den Arbeitgeber zu einer Abfrage berechtigen, bekannt gegeben:
Der Impfstatus darf nun auch abgefragt werden, wenn Beschäftigte einen Anspruch auf Lohnersatz gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen.
Ausführliche Informationen finden Sie über folgende Links:
Unser Experte
Eberhard Fiedler
Seit mehr als 20 Jahren leitet Eberhard Fiedler eine erfolgreiche Internet- und Projektmanagement-Agentur in Wuppertal. Seine Expertise erstreckt sich über die Konzeption und Entwicklung digitaler Anwendungen, Shopsysteme und Datensicherheit in Unternehmen und für die Erstellung fälschungssicherer Dokumente und Zertifkate.