Aufgepasst bei der Einrichtung eines Hinweisgebersystems – hohe Bußgelder bei Gesetzesverstößen
Lesedauer 5 Minuten Am 2. Juli ist das HinSchG in Kraft getreten und zieht bei Verstößen hohe Bußgelder nach sich. Wer noch kein Hinweisgebersystem im Betrieb etabliert hat, sollte jetzt aktiv werden. Biete deinen Beschäftigten die Möglichkeit, Verstöße oder Informationen diskret unter Wahrung ihrer Identität zu melden, ohne mit Konsequenzen oder Repressalien rechnen zu müssen.