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Chaos vorprogrammiert: Neues Gesetz zur Verwaltung der digitalen AU

Lesedauer 4 Minuten Nach einem Jahr Übergangsfrist soll es ab dem 1. Januar 2023 nur noch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die eAU, geben. Während der Arbeitnehmer entlastet wird, steht nun der Arbeitgeber hinsichtlich des Abrufes und der Weiterverarbeitung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Verantwortung. Wir haben hier alle wichtigen Fragen und Antworten zum Thema eAU zusammengefasst.

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