Informationspflicht im Arbeitsverhältnis – was Arbeitgeber den Mitarbeiter:innen mitteilen müssen
Lesedauer 4 Minuten Wer im Unternehmen die Daten von Mitarbeiter:innen verarbeitet, gilt laut DSGVO als „Verantwortlicher“ und muss die betroffenen Personen proaktiv über die Verarbeitung ihrer Daten aufklären. Nur so können die Beschäftigten ihre Rechte angemessen wahrnehmen und ausüben. Doch welche Informationen müssen erteilt werden, zu welchem Zeitpunkt und auf welchem Weg? Antworten auf diese und weitere Fragen findet ihr in den folgenden FAQs.