Teil 4 – Interne und externe Kommunikation des Hinweisgebersystems
Lesedauer 3 Minuten Auch mehr als zwei Monate nach Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes haben nicht alle Unternehmen ein Hinweisgebersystem in ihrem Betrieb etabliert. Häufig besteht die Sorge, dass Mitarbeiter das System missbrauchen könnten. Um dem entgegenzuwirken, sollten die Anwendungsbereiche und die Bedeutung der sinnhaften Nutzung des Systems regelmäßig kommuniziert werden.
Teil 3 – Datenschutz beim Hinweisgebersystem
Lesedauer 5 Minuten Der Datenschutz ist ein kritischer Aspekt bei Whistleblower-Systemen, besteht doch ihre Aufgabe darin, sensible Daten vertrauensvoll und auf Wunsch auch anonym zu empfangen und zu verarbeiten. Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden und wie kann das Vertrauen der Beschäftigten in das System nicht nur gewonnen, sondern auch erhalten werden?
Teil 2 – Geeignetes Personal für die Meldestelle auswählen und schulen
Lesedauer 3 Minuten Nicht jeder Beschäftigte ist dazu geeignet, die Verantwortung für die Meldestelle zu übernehmen. Was muss bei der Auswahl des Verantwortlichen beachtet werden, welche Qualifikationen sind erforderlich und welcher Schulungsaufwand wird benötigt? Antworten auf die dringendsten Fragen.
Teil 1 – Auswahl und Einrichtung einer internen Meldestelle
Lesedauer 3 Minuten An der Einrichtung eines Hinweisgebersystems führt für viele Unternehmen kein Weg vorbei – aber wie kann ein für das eigene Unternehmen passende System gefunden werden und worauf muss bei Auswahl und Integration geachtet werden? In Teil 1 der Reihe zu den Handlungsfeldern bei der Einrichtung eines Hinweisgebersystems werden diese grundlegenden Fragen beantwortet.
Aufgepasst bei der Einrichtung eines Hinweisgebersystems – hohe Bußgelder bei Gesetzesverstößen
Lesedauer 5 Minuten Am 2. Juli ist das HinSchG in Kraft getreten und zieht bei Verstößen hohe Bußgelder nach sich. Wer noch kein Hinweisgebersystem im Betrieb etabliert hat, sollte jetzt aktiv werden. Biete deinen Beschäftigten die Möglichkeit, Verstöße oder Informationen diskret unter Wahrung ihrer Identität zu melden, ohne mit Konsequenzen oder Repressalien rechnen zu müssen.