Datenschutzpannen melden
Lesedauer 3 Minuten Gehackt, beklaut oder verloren … Es kann (fast) jeden treffen! Die DS-GVO regelt, wie mit Datenschutzpannen umzugehen ist. Hierbei werden insbesondere Meldungen über die Datenschutzpannen umschrieben. Diese ergeben sich aus Art. 33 DS-GVO (Aufsichtsbehörde) und Art. 34 DS-GVO (Betroffener).