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525.000 Euro Bußgeld wegen eines Interessenkonflikts des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Lesedauer 2 Minuten Dem internen Datenschutzbeauftragten obliegt eine hohe Verantwortung, berät er doch das Unternehmen hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Pflichten und prüft die Einhaltung der Vorgaben der DSGVO. Wichtig ist, dass es für diese Person zu keinen Interessenskonflikten durch andere Aufgaben im Unternehmen kommt. Genau hier lag das Problem bei einem Berliner E-Commerce-Unternehmen.

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