Wiedereingliederung im Unternehmen – wo greift der Datenschutz?
Lesedauer 3 Minuten Nicht nur nach Corona-Infektionen sind Mitarbeiter zum Teil für viele Wochen arbeitsunfähig, auch ein Beinbruch oder andere Krankheiten können eine lange Auszeit bedingen. Wenn die Wiedereingliederung ansteht, stellt sich schnell die Frage nach den zu beachtenden Aspekten des Datenschutzes. Was muss beachtet werden?