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Datenschutzpannen melden

Lesedauer 3 Minuten Gehackt, beklaut oder verloren … Es kann (fast) jeden treffen! Die DS-GVO regelt, wie mit Datenschutzpannen umzugehen ist. Hierbei werden insbesondere Meldungen über die Datenschutzpannen umschrieben. Diese ergeben sich aus Art. 33 DS-GVO (Aufsichtsbehörde) und Art. 34 DS-GVO (Betroffener).

Reaktionsplan bei Datenschutzpannen

Lesedauer 4 Minuten Damit der Verantwortliche die Meldepflichten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zügig umsetzen kann, wurde er auf den Eintritt von Datenpannen und die anschließende Reaktion vorbereitet. Die nachfolgende Dokumentation zeigt die einzelnen Schritte auf, dazu gehören auch klare Zuständigkeitsregelungen.

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