ACHTUNG!
Verlängerte Aufbewahrungspflichten für Kontrollen von Schnelltestbetreibern um weitere vier Jahre
Durch die Verlängerung der Corona-Testverordnung bis 2028 ist es erforderlich, dass wir die Verfügbarkeit Ihres HygieneRanger® Daten-Backup weiterhin gewährleisten, um die Auflagen der Behörden zur Datenbereitstellung bei Ihren Prüfungsanfragen erfüllen zu können.
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- Datenschutzkonformes Backup für den Zeitraum 2024 bis 2028 sichern
- Schutz sensibler Gesundheitsdaten
- Bei Prüfung durch Behörde umgehende Zusendung der relevanten Daten
- nur 15 Euro / Monat zzgl. MwSt.*
- bequeme jährliche Zahlung per Bankeinzug
- *zzgl. der Kosten für das Zusammenstellen der Daten aus dem Backup
Datensicherung
Datensicherung Hygiene-Ranger®
Aufbewahrung der für Behörden-Prüfungen benötigten Testdaten bis zum 31.12.2028. Die sensiblen Gesundheitsdaten werden datenschutzkonform gesichert. Bei Behörden-Anfragen wird der Aufwand der Zusammenstellung der geforderten Unterlagen nach Zeitaufwand berechnet.
Monatlicher Preis 15,00 €
15,00 € zzgl. USt.
pro Monat
Abrechnung jährlich (180,00€)
Warum soll die Coronavirus Impf- und Testverordnung verlängert werden?
Die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) und die Coronavirus-Testverordnung (TestV) werden verlängert, um laufende Abrechnungs- und Rechtsverfahren ordnungsgemäß abzuschließen. Obwohl die aktiven Impf- und Testangebote bereits beendet sind, bestehen noch offene Klageverfahren zwischen Leistungserbringern und Kassenärztlichen Vereinigungen über Vergütungsansprüche. Zudem laufen staatsanwaltliche Ermittlungen gegen einige Teststellenbetreiber aufgrund von Abrechnungsunregelmäßigkeiten. Durch die Verlängerung der Verordnungen bis zum 31. Dezember 2028 wird sichergestellt, dass alle Abrechnungen korrekt abgeschlossen und rechtliche Verfahren vollständig durchgeführt werden können.
Das bedeutet die Verlängerung für (ehemalige) Testzentrum-Betreiber?
Die Verlängerung der Coronavirus-Impf- und -Testverordnung bis zum 31. Dezember 2028 hat für ehemalige Betreiber von Testzentren folgende Auswirkungen:
Verlängerte Aufbewahrungspflichten: Betreiber sind verpflichtet, alle Unterlagen und Dokumentationen, die die korrekte Durchführung und Abrechnung der durchgeführten Tests nachweisen, bis zum 31. Dezember 2028 aufzubewahren. Diese Maßnahme dient dazu, laufende Abrechnungsprüfungen und mögliche rechtliche Verfahren zu ermöglichen.
Fortgesetzte Abrechnungsprüfungen: Die zuständigen Behörden, einschließlich der Kassenärztlichen Vereinigungen, werden weiterhin Abrechnungen überprüfen, um sicherzustellen, dass alle Leistungen korrekt abgerechnet wurden. Bei Unregelmäßigkeiten können Rückforderungen oder rechtliche Schritte erfolgen.
Erhöhte administrative Anforderungen: Durch die verlängerten Aufbewahrungsfristen und fortgesetzten Prüfungen entsteht für ehemalige Teststellenbetreiber ein erhöhter administrativer Aufwand. Sie müssen sicherstellen, dass alle relevanten Dokumente ordnungsgemäß archiviert und bei Bedarf verfügbar sind.
Es ist daher ratsam, alle relevanten Unterlagen sorgfältig zu verwahren und sich über aktuelle Anforderungen und Fristen zu informieren, um möglichen rechtlichen oder finanziellen Konsequenzen vorzubeugen.