Rechte der betroffenen Person
Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
Das Auskunftsrecht ist ein zentraler Bestandteil zum Schutz der personenbezogenen Daten. Nur wenn die betroffene Person tatsächlich Kenntnis davon hat, wer welche Daten und zu welchem Zweck von ihr besitzt, kann sie ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung vollumfänglich ausüben und sich ggf. schützen.
Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
Personenbezogene Daten, die fehlerhaft sind, muss der Verantwortliche korrigieren, sofern der Betroffene dies verlangt. Des Weiteren sind unvollständige personenbezogene Daten zu komplementieren.
Recht auf Löschung bzw. „Recht auf Vergessenwerden“ (Art. 17 DSGVO)
Der Betroffene kann verlangen, dass sowohl der Verantwortliche als auch weitere Datenempfänger, seine personenbezogenen Daten löschen. Ein solcher Anspruch muss jedoch nur unter gewissen Voraussetzungen umgesetzt werden, beispielsweise, wenn die Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind oder die Verarbeitung unrechtmäßig erfolgt. Sind die Daten allerdings weiterhin erforderlich, z.B. aufgrund steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen, gilt der Anspruch auf Löschung nicht.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die betroffene Person die Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Dies gilt etwa, wenn die Richtigkeit der Daten bestritten wird. Folglich muss der Verantwortliche für die Dauer einer Überprüfung die Datenverarbeitung einschränken.
Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
Gemäß Artikel 21 steht den betroffenen Personen das Recht zu, gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten „…aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben“56, jederzeit Widerspruch einzulegen. Dabei besteht das Widerspruchsrecht allerding nur bei Verarbeitungen, die zur Erfüllung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder zur Ausübung öffentlicher Gewalt vorgenommen werden, sowie gegen Verarbeitungen im berechtigten Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten. Eine weitere Verarbeitung trotz Widerspruchs ist nur zulässig bei Rechtsansprüchen oder schutzwürdigen Gründen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen. Somit sind im Rahmen eines Widerspruchs die Gründe der betroffenen Person anzugeben und bei der Entscheidung hat eine spezifische Interessenabwägung zu erfolgen.
1 Dieser Effekt wird durch hohe Wechselkosten oder andere Wechselbarrieren erreicht. Für den Kunden ist ein Anbieterwechsel unwirtschaftlich oder zu aufwendig, deshalb bleibt er an seinen bisherigen Anbieter gebunden.
Unsere Preise in der Übersicht
Basic
Empfohlen für Unternehmen und Organisationen ab einem Mitarbeiter und keinem Beratungsbedarf-
Jahreslizenz Datenschutzsoftware PRO-DSGVO guide
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150 MB Cloudspeicher für Ihre Dokumentenarchivierung
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Zugang zum DSGVO Dossier und DSGVO Infomailing
Standard
Empfohlen für Unternehmen und Organisationen < 50 Mitarbeiter und geringem Beratungsbedarf-
Bereitstellung eines externen Datenschutzbeauftragten
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Jahreslizenz Datenschutzsoftware PRO-DSGVO Guide
-
250 MB Cloudspeicher für Ihre Dokumentenarchivierung
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Zugang zum DSGVO Dossier und DSGVO Infomailing
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Für Unternehmensgruppen kombinierbar mit Profipaket
Profi
Empfohlen für Unternehmen > 50 Mitarbeiter oder mit hohem Beratungsbedarf aufgrund komplexer Kernleistungen und Strukturen-
Bereitstellung eines externen Datenschutzbeauftragten
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Jahreslizenz Datenschutzsoftware PRO-DSGVO Guide
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500 MB Cloudspeicher für Ihre Dokumentenarchivierung
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Zugang zum DSGVO Dossier und DSGVO Infomailing
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Multimandanten Account für Unternehmensgruppen und Franchiser
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Automatisierter Webseiten-Check inkl. Ergebnisbericht
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Webinar zur Mitarbeiterschulung
Wann brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?
Wenn Sie mindestens eine der vier Fragen mit „ja“ beantwortet haben, ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten dringend zu empfehlen.
Sind in Ihrem Unternehmen min. 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt?
Besteht die Kerntätigkeit Ihres Unternehmens aus der Durchführung von Verarbeitungstätigkeiten, die eine umfangreiche und regelmäßige Überwachung von betroffenen Personen erforderlich macht? Beispielsweise eine systematische Videoüberwachung oder GPS-Tracking?
Besteht die Kerntätigkeit Ihres Unternehmens aus der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten? Dies beinhaltet beispielsweise die Verarbeitung von Gesundheitsdaten oder Angaben über die rassische, ethnische Herkunft.
Ist Ihr Unternehmen in einem Geschäftsfeld tätig, das der Datenerhebung und Datenübermittlung an Dritte unterliegt oder für Zwecke der Markt- und Meinungsforschung?
Sie haben noch Fragen? Dann sprechen Sie uns gerne an.
Wir freuen uns, in einem unverbindlichen Erstgespräch Ihre Bedürfnisse und Ansprüche an den Datenschutz auszuloten.
Gemeinsam besprechen wir, wie unsere Datenschutzsoftware PRO-DSGVO Guide, die Inanspruchnahme unserer externen Datenschutzbeauftragten oder unsere Datenschutz-Tools Ihre individuellen Ansprüche an den Datenschutz abdecken.
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