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Rechte der betroffenen Person

In Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung werden die Rechte der betroffenen Person geregelt. Diese dienen als Absicherung der Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten aus Artikel 5 DSGVO und räumen den Betroffenen zahlreiche Rechte gegenüber den verantwortlichen Stellen ein. Wichtig ist hierbei, dass die betroffene Person ihre Rechte ausschließlich gegenüber dem Verantwortlichen bzw. den gemeinsam Verantwortlichen geltend machen kann und nicht beispielsweise gegenüber eines Auftragverarbeiters. Im Folgenden sollen die wesentlichen Rechte der betroffenen Person kurz aufgeführt werden.5

Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)

Das Auskunftsrecht ist ein zentraler Bestandteil zum Schutz der personenbezogenen Daten. Nur wenn die betroffene Person tatsächlich Kenntnis davon hat, wer welche Daten und zu welchem Zweck von ihr besitzt, kann sie ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung vollumfänglich ausüben und sich ggf. schützen.

Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)

Personenbezogene Daten, die fehlerhaft sind, muss der Verantwortliche korrigieren, sofern der Betroffene dies verlangt. Des Weiteren sind unvollständige personenbezogene Daten zu komplementieren.

Recht auf Löschung bzw. „Recht auf Vergessenwerden“ (Art. 17 DSGVO)

Der Betroffene kann verlangen, dass sowohl der Verantwortliche als auch weitere Datenempfänger, seine personenbezogenen Daten löschen. Ein solcher Anspruch muss jedoch nur unter gewissen Voraussetzungen umgesetzt werden, beispielsweise, wenn die Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind oder die Verarbeitung unrechtmäßig erfolgt. Sind die Daten allerdings weiterhin erforderlich, z.B. aufgrund steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen, gilt der Anspruch auf Löschung nicht.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die betroffene Person die Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Dies gilt etwa, wenn die Richtigkeit der Daten bestritten wird. Folglich muss der Verantwortliche für die Dauer einer Überprüfung die Datenverarbeitung einschränken.

Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

Mit diesem Artikel räumt der Gesetzgeber der betroffenen Person das Recht ein, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, von einem Verantwortlichen zu einem anderen Verantwortlichen zu übertragen. Dieses Recht soll einen einfachen und unkomplizierten Anbieterwechsel ermöglichen und sogenannte „Lock-In-Effekte“1 verhindern.

Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)

Gemäß Artikel 21 steht den betroffenen Personen das Recht zu, gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten „…aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben“56, jederzeit Widerspruch einzulegen. Dabei besteht das Widerspruchsrecht allerding nur bei Verarbeitungen, die zur Erfüllung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder zur Ausübung öffentlicher Gewalt vorgenommen werden, sowie gegen Verarbeitungen im berechtigten Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten. Eine weitere Verarbeitung trotz Widerspruchs ist nur zulässig bei Rechtsansprüchen oder schutzwürdigen Gründen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen. Somit sind im Rahmen eines Widerspruchs die Gründe der betroffenen Person anzugeben und bei der Entscheidung hat eine spezifische Interessenabwägung zu erfolgen.

1 Dieser Effekt wird durch hohe Wechselkosten oder andere Wechselbarrieren erreicht. Für den Kunden ist ein Anbieterwechsel unwirtschaftlich oder zu aufwendig, deshalb bleibt er an seinen bisherigen Anbieter gebunden.

Unsere Preise in der Übersicht

Basic

Empfohlen für Unternehmen und Organisationen ab einem Mitarbeiter und keinem Beratungsbedarf
66 pro Monat (zzgl. USt.)
  • Jahreslizenz Datenschutzsoftware PRO-DSGVO guide
  • 150 MB Cloudspeicher für Ihre Dokumentenarchivierung
  • Zugang zum DSGVO Dossier und DSGVO Infomailing

Standard

Empfohlen für Unternehmen und Organisationen < 50 Mitarbeiter und geringem Beratungsbedarf
ab € 169 pro Monat (zzgl. USt.)
  • Bereitstellung eines externen Datenschutzbeauftragten
  • Jahreslizenz Datenschutzsoftware PRO-DSGVO Guide
  • 250 MB Cloudspeicher für Ihre Dokumentenarchivierung
  • Zugang zum DSGVO Dossier und DSGVO Infomailing
  • Für Unternehmensgruppen kombinierbar mit Profipaket
Beliebt

Profi

Empfohlen für Unternehmen > 50 Mitarbeiter oder mit hohem Beratungsbedarf aufgrund komplexer Kernleistungen und Strukturen
ab € 349 pro Monat (zzgl. USt.)
  • Bereitstellung eines externen Datenschutzbeauftragten
  • Jahreslizenz Datenschutzsoftware PRO-DSGVO Guide
  • 500 MB Cloudspeicher für Ihre Dokumentenarchivierung
  • Zugang zum DSGVO Dossier und DSGVO Infomailing
  • Multimandanten Account für Unternehmensgruppen und Franchiser
  • Automatisierter Webseiten-Check inkl. Ergebnisbericht
  • Webinar zur Mitarbeiterschulung

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Wenn Sie mindestens eine der vier Fragen mit „ja“ beantwortet haben, ist die Bestellung eines  Datenschutzbeauftragten dringend zu empfehlen.

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