- jahrelange Erfahrung im Bereich Datenschutz
- bundesweiter Mandantenpool aus Hotellerie und Gastronomie
- Expertenteam aus Juristen, IT‑Forensikern und TÜV-zertifizierten Datenschutzbeauftragten
Gesetzliche Verpflichtung zum Datenschutz in Gastronomiebetrieben
- Ihr Gastronomiebetrieb verfügt über eine Website mit Kontaktformular oder eine Newsletteranmeldung.
- Sie erfassen zur Kontaktdaten-Nachverfolgung im Rahmen der Corona-Pandemie die persönlichen Daten Ihrer Gäste
- Ihr Unternehmen betreibt einen eigenen Firmenaccount auf Social Media (Instagram, Facebook, Twitter, etc.)
- Ihre Abrechnung erfolgt mit einem elektronischen Kassensystem bzw. Sie bieten Ihren Gästen bargeldlosen Zahlungsmethoden an (z.B. EC- oder Kreditkarte).
- Außengastronomie mit Videoüberwachung (erfordert zwingend eine Datenschutzfolgeabschätzung DSFA)
Wer profitiert vom Datenschutz in der Gastronomie?
Gäste
- können sicher sein, dass mit ihren Daten verantwortungsbewusst umgegangen wird
Gastronomiebetrieb
- kann die eigenen Mitarbeiter weiterhin gemäß ihrer Qualifikation einsetzen
- Konzentration auf das Kerngeschäft
- weniger Verwaltungsaufwand
- können Schreiben der Datenschutzbehörde an den externen Datenschutzbeauftragten weitergeben
Datenschutzbehörde
- hat einen direkten Ansprechpartner im Fall von Fragen zum Datenschutz in der Schnellteststation
- unkomplizierte und schnelle Abwicklung
Unsere Preise in der Übersicht
Basic
Empfohlen für Unternehmen und Organisationen ab einem Mitarbeiter und keinem Beratungsbedarf-
Jahreslizenz Datenschutzsoftware PRO-DSGVO guide
-
150 MB Cloudspeicher für Ihre Dokumentenarchivierung
-
Zugang zum DSGVO Dossier und DSGVO Infomailing
Standard
Empfohlen für Unternehmen und Organisationen < 50 Mitarbeiter und geringem Beratungsbedarf-
Bereitstellung eines externen Datenschutzbeauftragten
-
Jahreslizenz Datenschutzsoftware PRO-DSGVO Guide
-
250 MB Cloudspeicher für Ihre Dokumentenarchivierung
-
Zugang zum DSGVO Dossier und DSGVO Infomailing
-
Für Unternehmensgruppen kombinierbar mit Profipaket
Profi
Empfohlen für Unternehmen > 50 Mitarbeiter oder mit hohem Beratungsbedarf aufgrund komplexer Kernleistungen und Strukturen-
Bereitstellung eines externen Datenschutzbeauftragten
-
Jahreslizenz Datenschutzsoftware PRO-DSGVO Guide
-
500 MB Cloudspeicher für Ihre Dokumentenarchivierung
-
Zugang zum DSGVO Dossier und DSGVO Infomailing
-
Multimandanten Account für Unternehmensgruppen und Franchiser
-
Automatisierter Webseiten-Check inkl. Ergebnisbericht
-
Webinar zur Mitarbeiterschulung
Vorteile unserer externen Datenschutzbeauftragen
- besitzen umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse bei der Umsetzung des Datenschutzes in der Gastronomie
- Aufgrund festgelegter Preise kommt es zu keinerlei bösen Überraschungen und klarer Planungssicherheit für Ihr Restaurant
- Interne Datenschutzbeauftragte genießen grundsätzlich Kündigungsschutz. Den Vertrag mit uns als externen Dienstleister können Sie fristgerecht kündigen.
Beispielhafter DSGVO-Verstoß in der Gastronomie
Offen ausliegende Listen bei der Erfassung der Gästedaten
Strafen bei Datenschutz-Verstößen
- Bußgelder (bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des Jahresumsatzes)
- Schadensersatzleistungen an die von Verstößen betroffenen Person
- Schmerzensgeld (für immaterielle Schäden) an die betroffene Person
- Geldstrafen (strafrechtliche Konsequenz)
- Haftstrafe für den Verantwortlichen (strafrechtliche Konsequenz)
Nachdem im Oktober 2019 die Datenschutzkonferenz (DSK) ein “Konzept zur Bußgeld- zumessung in Verfahren gegen Unternehmen” vorgelegt hat, ist im Jahr 2020 mit einem enormen Anstieg der Bußgelderteilungen durch die Datenschutzbehörden zu rechnen.
Beispiel für deine mögliche Busgeldberechnung für ein Hotelbetrieb mit einem Jahresumsatz von zwischen 350.000 € bis 1.050.000 €
- bei einem minderschweren DSGVO-Verstoß (formeller Fehler, einmalig) ein Bußgeld in Höhe von 2.917 € fällig
- bei einem schweren DSGVO-Verstoß (unautorisierter Newsletter-Versand, mehrere Empfänger) ein Bußgeld in Höhe von 23.336 € (mind.) bis 35.004 € (max.) fällig
Sie haben noch Fragen? Dann sprechen Sie uns gerne an.
Wir freuen uns, in einem unverbindlichen Erstgespräch Ihre Bedürfnisse und Ansprüche an den Datenschutz auszuloten.
Gemeinsam besprechen wir, wie unsere Datenschutzsoftware PRO-DSGVO Guide, die Inanspruchnahme unserer externen Datenschutzbeauftragten oder unsere Datenschutz-Tools Ihre individuellen Ansprüche an den Datenschutz abdecken.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder vereinbaren Sie direkt einen Termin in unserem Online-Kalender.
Vorteile unserer externen Datenschutzbeauftragen
- besitzen umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse bei der Umsetzung des Datenschutzes in Schnelltestzentren
- haben selbst auf Basis der DSGVO die Schnelltestzentrum-Software Hygiene-Ranger® entwickelt und im Einsatz betreut
- Aufgrund festgelegter Preise kommt es zu keinerlei bösen Überraschungen und klarer Planungssicherheit für Ihr Testzentrum
- Interne Datenschutzbeauftragte genießen grundsätzlich Kündigungsschutz. Den Vertrag mit uns als externen Dienstleister können Sie fristgerecht kündigen.