Verpflichtungen zum Hinweisgeberschutzgesetz bei mehr als 50 Mitarbeitenden kostengünstig umsetzen und empfindliche Strafen vermeiden.

Whistleblower-Software bis zum 17. Dezember kostenlos nutzen und Verpflichtungen zum Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen (ab 50 Mitarbeitenden)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie freundlich daran erinnern, dass alle Organisationen ab 50 Beschäftigten seit dem 2. Juli ein internes Hinweisgebersystem einrichten müssen. Eine Übergangsfrist für Unternehmen mit 50-249 Mitarbeitenden läuft am 17. Dezember ab. Danach ist mit empfindlichen Strafen zu rechnen. 

PRO-DSGVO Whistle versetzt die betroffenen Unternehmen in die Lage, die Anforderungen, die Ihnen durch das Hinweisgeberschutzgesetzt aufgezwungen werden, einfach und kostengünstig umzusetzen. Zwei weitere Vorgaben haben wir ebenfalls mit eingebaut, je einen Meldekanal für Hinweise, die durch die Verpflichtungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und der Datenschutzgrundverordnung angeboten werden müssen. 

Exklusives Angebot

Wir wollen, dass Sie sich selbst ein Bild vom einfachen Handling machen können und bieten Ihnen daher an, PRO-DSGVO Whistle bis zum 17. Dezember 2023 kostenlos zu nutzen. Zusätzlich entfällt für Sie als Bestandskunde die Einrichtegebühr.

Hinweisgeberschutzgesetz in Kürze

Das Hinweisgeberschutzgesetz stellt die Integration der EU-Whistleblower-Richtlinie in das deutsche Recht dar. Dieses Gesetz etabliert Schutzmaßnahmen für Personen, die während ihrer beruflichen Tätigkeit Verstöße aufdecken und diese an eine entsprechende Meldeinstanz weiterleiten.

Organisationen ab 50 Mitarbeitern sind zur Einrichtung einer Meldestelle verpflichtet.
Wir gehen davon aus, dass spätestens 2024 Verstöße oder die Missachtung des Hinweisgeberschutzgesetzes zu empfindlichen Bußgeldern führen werden.

Wer ist ein Whistleblower?

Whistleblower (deutsch: Hinweisgeber) sind Personen, die Fehlverhalten ans Licht bringen. Dies bezieht sich auf Sachverhalte, die sowohl strafrechtliche als auch mit Geldbußen zu ahndende Verstöße gemäß dem deutschen Recht darstellen. Die Bandbreite dieser Verstöße kann innerhalb einer Organisation vielfältig sein, wie die nachfolgenden Beispiele verdeutlichen:

Ungerechtfertigte Bereicherung
Eine Buchhalterin stößt darauf, dass ein Vorgesetzter persönliche Reisen mithilfe von Unternehmenskonten abwickelt.

Diebstahl
Ein Arbeiter erkennt, dass firmeneigene Produkte von eigenen Kollegen aus dem Lagerbestand abgezweigt werden.

Korruption
Eine Assistentin verfolgt zufällig ein Gespräch, bei dem ein Kollege aus dem Vertrieb einen potentiellen Auftraggeber besticht.

Darum ist der Schutz von Hinweisgebern erforderlich

Personen, die innerhalb eines Unternehmens oder einer Behörde auf Fehlverhalten hinweisen oder Verdachtsmomente äußern, haben bisher häufig negative Konsequenzen wie Abmahnungen, Diskriminierung, Kündigung oder Mobbing zu befürchten. Potentielle Hinweisgeber befinden sich daher in einer schwierigen Lage. Einerseits haben sie den Wunsch, Missstände zu melden, andererseits sorgen sie sich vor möglichen Vergeltungsmaßnahmen.

An dieser Stelle tritt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Erscheinung. Es stellt die Integration der EU-Whistleblower-Richtlinie in das deutsche Recht dar. Dieses Gesetz etabliert Schutzmaßnahmen für Personen, die während ihrer beruflichen Tätigkeit Verstöße aufdecken und diese an eine entsprechende Meldeinstanz weiterleiten.

Hinweisgeber (Whistleblower) werden geschützt vor:

  • Diskriminierung
  • Mobbing (auch in sozialen Medien)
  • Kündigung
  • fehlende Gehaltserhöhung
  • Negative Leistungsbeurteilung
  • Fehlende Beförderung

PRO-DSGVO Whistle als Lösung

Das Hinweisgeberschutzgesetz kann durch die Implementierung eines digitalen Systems zur Hinweisgebung umgesetzt werden. Unser PRO-DSGVO Whistle System trägt zur Enthüllung und Bekämpfung von Verfehlungen wie Korruption, Betrug und anderen Verstößen gegen rechtliche Normen bei und bietet Ihnen neben der schnellen und unkomplizierten Installation zahlreiche Vorteile:

  • Vertraulicher und anonymer Meldeprozess
  • Intuitive Bedienung, flexible Konfiguration und höchste Systemsicherheit.
  • Betrieb verschiedener Meldekanäle des Unternehmens
  • Erstbewertung und rechtsanwaltliche Beratung bei Hinweisen
  • Konform mit der ISO 37002 (Standard für Hinweisgebersysteme), der Hinweisgeberrichtlinie 2019/1937 und der DSGVO

Individuelles Preismodell

Wir bieten für jede Unternehmensgröße das passende Modell – so können Organisationen mit weniger als 250 Mitarbeitern PRO-DSGVO Whistle bereits für 39 Euro im Monat nutzen. Bis zu fünf Organisationen mit jeweils weniger als 250 Mitarbeitern sichern sich ihre Vorteile für nur 99 Euro monatlich mit einer gemeinsamen Meldestelle. Für größere Organisationen mit mehr als 250 Mitarbeitern bis hin zu fünf Organisationen mit mehr als 250 Mitarbeitern bieten wir eine spezielle Konzernlösung an.

Wir wollen, dass Sie sich selbst ein Bild vom einfachen Handling machen können und bieten Ihnen daher an, PRO-DSGVO Whistle bis zum 17. Dezember 2023 kostenlos zu nutzen. 

Mehr Detailinformationen gibt es auf unserer PRO-DSGVO Produktseite oder vereinbaren Sie direkt einen Termin mit uns.

Beste Grüße, Ihre Experten für den Datenschutz
Eberhard Fiedler
George A. Pinon
Matti Fiedler
Detlef Kutta
Erkan Görgülü
Wie immer gilt: Falls Ihnen von Ihrer Behörde ein Fragebogen geschickt werden sollte oder Sie andere Fragen zum Datenschutz haben, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung.
Angaben gemäß § 5 TMG:
Inproma Internet Software und
Projektmanagement GmbH
Impressum
Am Hofe 10
42349 Wuppertal

Vertreten durch:
Eberhard Fiedler
Telefon: +49 (202) 2479880

E-Mail: infoservice@prodsgvo.de
Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Wuppertal
Registernummer: HRB 10244

Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß §27 a
Umsatzsteuergesetz:
DE 211968654