Hinweisgeberschutzgesetz in Kürze
Das Hinweisgeberschutzgesetz stellt die Integration der EU-Whistleblower-Richtlinie in das deutsche Recht dar. Dieses Gesetz etabliert Schutzmaßnahmen für Personen, die während ihrer beruflichen Tätigkeit Verstöße aufdecken und diese an eine entsprechende Meldeinstanz weiterleiten.
Organisationen ab 50 Mitarbeitern sind zur Einrichtung einer Meldestelle verpflichtet.
Wir gehen davon aus, dass spätestens 2024 Verstöße oder die Missachtung des Hinweisgeberschutzgesetzes zu empfindlichen Bußgeldern führen werden.
Wer ist ein Whistleblower?
Whistleblower (deutsch: Hinweisgeber) sind Personen, die Fehlverhalten ans Licht bringen. Dies bezieht sich auf Sachverhalte, die sowohl strafrechtliche als auch mit Geldbußen zu ahndende Verstöße gemäß dem deutschen Recht darstellen. Die Bandbreite dieser Verstöße kann innerhalb einer Organisation vielfältig sein, wie die nachfolgenden Beispiele verdeutlichen:
Ungerechtfertigte Bereicherung
Eine Buchhalterin stößt darauf, dass ein Vorgesetzter persönliche Reisen mithilfe von Unternehmenskonten abwickelt.
Diebstahl
Ein Arbeiter erkennt, dass firmeneigene Produkte von eigenen Kollegen aus dem Lagerbestand abgezweigt werden.
Korruption
Eine Assistentin verfolgt zufällig ein Gespräch, bei dem ein Kollege aus dem Vertrieb einen potentiellen Auftraggeber besticht.
Darum ist der Schutz von Hinweisgebern erforderlich
Personen, die innerhalb eines Unternehmens oder einer Behörde auf Fehlverhalten hinweisen oder Verdachtsmomente äußern, haben bisher häufig negative Konsequenzen wie Abmahnungen, Diskriminierung, Kündigung oder Mobbing zu befürchten. Potentielle Hinweisgeber befinden sich daher in einer schwierigen Lage. Einerseits haben sie den Wunsch, Missstände zu melden, andererseits sorgen sie sich vor möglichen Vergeltungsmaßnahmen.
An dieser Stelle tritt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Erscheinung. Es stellt die Integration der EU-Whistleblower-Richtlinie in das deutsche Recht dar. Dieses Gesetz etabliert Schutzmaßnahmen für Personen, die während ihrer beruflichen Tätigkeit Verstöße aufdecken und diese an eine entsprechende Meldeinstanz weiterleiten.
Hinweisgeber (Whistleblower) werden geschützt vor:
- Diskriminierung
- Mobbing (auch in sozialen Medien)
- Kündigung
- fehlende Gehaltserhöhung
- Negative Leistungsbeurteilung
- Fehlende Beförderung
PRO-DSGVO Whistle als Lösung
Das Hinweisgeberschutzgesetz kann durch die Implementierung eines digitalen Systems zur Hinweisgebung umgesetzt werden. Unser PRO-DSGVO Whistle System trägt zur Enthüllung und Bekämpfung von Verfehlungen wie Korruption, Betrug und anderen Verstößen gegen rechtliche Normen bei und bietet Ihnen neben der schnellen und unkomplizierten Installation zahlreiche Vorteile:
- Vertraulicher und anonymer Meldeprozess
- Intuitive Bedienung, flexible Konfiguration und höchste Systemsicherheit.
- Betrieb verschiedener Meldekanäle des Unternehmens
- Erstbewertung und rechtsanwaltliche Beratung bei Hinweisen
- Konform mit der ISO 37002 (Standard für Hinweisgebersysteme), der Hinweisgeberrichtlinie 2019/1937 und der DSGVO
Individuelles Preismodell
Wir bieten für jede Unternehmensgröße das passende Modell – so können Organisationen mit weniger als 250 Mitarbeitern PRO-DSGVO Whistle bereits für 39 Euro im Monat nutzen. Bis zu fünf Organisationen mit jeweils weniger als 250 Mitarbeitern sichern sich ihre Vorteile für nur 99 Euro monatlich mit einer gemeinsamen Meldestelle. Für größere Organisationen mit mehr als 250 Mitarbeitern bis hin zu fünf Organisationen mit mehr als 250 Mitarbeitern bieten wir eine spezielle Konzernlösung an.
Wir wollen, dass Sie sich selbst ein Bild vom einfachen Handling machen können und bieten Ihnen daher an, PRO-DSGVO Whistle bis zum 17. Dezember 2023 kostenlos zu nutzen.
Mehr Detailinformationen gibt es auf unserer PRO-DSGVO Produktseite oder vereinbaren Sie direkt einen Termin mit uns.