nachdem die deutsche Anpassung an die EU-Whistleblower-Richtlinie am 12. Mai auch vom Bundesrat verabschiedet wurde, tritt das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz nun wie geplant am 2. Juli 2023 in Kraft. Somit werden ab diesem Tag Verstöße gegen das Hinweisgeberschutzgesetz mit hohen Bußgeldern geahndet – es scheint vorab keine schriftlichen Abmahnungen zu geben.