dank eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs im Februar wurde das „Auskunftsrecht der betroffenen Person“ angepasst und nimmt den Verantwortlichen nun noch mehr in die Pflicht. Was das Urteil für euch bedeutet und wie ihr auf ein Auskunftsersuchen reagieren müsst, haben wir für euch zusammengefasst.
Aber aufgepasst: Auf keinen Fall dürfen Auskunftsersuchen ignoriert oder verspätet bearbeitet werden, da Bußgelder oder Schadenersatzforderungen fällig werden können.